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Wir geben einen Einblick hinter die Kulissen des Bildungsinstituts.

Unterricht nach der Bundestagswahl: Wie über rechte Parteien sprechen?
Um politische Neutralität von Lehrer*innen im Unterricht ranken sich viele (falsche) Mythen. Wir zeigen auf, was wirklich dahinter steckt - und warum eine antidiskriminierende Haltung Pflicht ist!
Wenn von im Kontext Schule von "Neutralitätsgebot" die Rede ist, wird sich meist auf den Beutelsbacher Konsens bezogen. Dieser legt Folgendes fest:
1. Überwältigungsverbot, das heißt Lehrende dürfen nicht politisch indoktrinieren. Oder, anders ausgedrückt: Alle Schüler*innen müssen immer dazu im Stande sein, sich selbst eine Meinung zu bilden. Kurz: Lehrer*innen dürfen nicht sagen: “Ihr müsst die Partei xyz wählen!”.
2. Kontroversität, damit ist gemeint: Alles was in Wissenschaft und Politik vielseitig ist, muss auch in seiner Vielseitigkeit im Unterricht besprochen werden. Es müssen dringend verschiedene Perspektiven vermittelt werden. Beispielweise können Sichtweisen von marginalisierten Menschen aufgezeigt werden. Emotionale Bildungsarbeit ist dabei unabdingbar, da diese Empathie mit Sichtweisen ermöglicht, die nicht die eigenen sind.
Der zweite Beutelsbacher Konsens ist insofern sehr stark mit dem ersten verbunden.
3. Schüler*innenorientierte Bildung, das heißt politische Bildung sollte so stattfinden, dass sich Schüler*innen ihre ganz eigene (politische) Meinung bilden können - vorausgesetzt natürliche diese Meinung ist verfassungskonform und demokratisch legitim.
Und damit sind wir schon bei den Grenzen dessen, was fälschlicherweise mit dem "Neutralitätsgebot" verbunden wird. Oft wird der Beutelsbacher Konsens nämlich so interpretiert, dass Lehrer*innen ihre politische Einschätzung nicht mitteilen dürfen.
Das ist ein Irrtum!
Tatsächlich dürfen sie nicht nur, sondern müssen, sagen: “Weil Politiker xyz gesagt hat, halte ich ihn für demokratiefeindlich.”
Denn: Alle Lehrer*innen sind für eine fächerübergreifende Demokratie- und Menschenrechtsbildung der Lernenden mitverantwortlich. Damit ist eine aktive Vermittlung demokratischer Werte, wie Toleranz, Pluralismus und Menschenrechte gemeint. Das beinhaltet dringend, verfassungsfeindlichen Aussagen zu widersprechen und demokratiegefährdenden Haltungen etwas entgegenzusetzen.
Also Achtung: Neutralität gegenüber verfassungsfeindlichen/menschenfeindlichen Aussagen kann als (stille) Zustimmung interpretiert werden und ist deshalb keine Option!
Zur Zeit wird der Beutelsbacher Konsens oftmals von möglicherweise rechten oder rechtsextremen Personen (/Eltern) instrumentalisiert, wenn Lehrer*innen Haltung gegen verfassungsfeindliches Verhalten zeigen. Das Grundgesetz, das AGG und die Schulgesetze liefern diesbezüglich zusätzliche rechtliche Sicherheit für pädagogische Fachkräfte.
Außerdem hier eine Broschüre der Antidiskriminierungsstelle des Bundes Was tun gegen Diskriminierung an Schulen?.