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Zu den Begriffen Ableismus und (Nicht-) Behinderung im Kontext inklusiver Bildung

Zu den Begriffen Ableismus und (Nicht-) Behinderung im Kontext inklusiver Bildung

"Menschen sind nicht behindert, sondern werden durch die Barrieren an der Teilhabe gehindert." Vielleicht haben Sie dieses Statement schon einmal gehört. Aber was steckt dahinter? Wer gilt als behindert? Und was meint der Begriff Ableismus?

Der Begriff Ableismus kommt vom englischen Wort able, was fähig sein bedeutet. Ableismus bedeutet die gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit gegen Menschen mit Behinderung.

Es ist beispielsweise ableistisch, den öffentlichen Raum und Zugänge allein an den Bedürfnissen nicht-behinderter Menschen auszurichten, wodurch behinderte Menschen strukturell ausgeschlossen werden. Damit beinhaltet Ableismus mehr als Behindertenfeindlichkeit. Neben Barrieren wie fehlenden Aufzügen, hohen Bordsteinen oder fehlender Blindenschrift umfasst Ableismus auch körpernormierende Diskurse, Stereotypisierung und eine Machtdynamik, die nichtbehinderte Menschen mit Normalität, Autonomie und Nützlichkeit assoziiert.

Deshalb sind Menschen nicht behindert, sondern werden von der sie umgebenden Gesellschaft an der Teilhabe am alltäglichen Leben ge- (bzw. be-)hindert.

Aber was ist eigentlich genau mit gemeint, wenn man von Menschen mit Behinderung spricht?

Im gesellschaftlichen Sprachgebrauch spricht man von Menschen mit Behinderung, wenn Personen eine oder mehrere zugeschriebene oder tatsächlich diagnostizierte psychische und/oder physische Einschränkungen haben.

Ob neurodivergente Personen dazu gehören, wird in diesem Kontext kontrovers diskutiert. Viele behinderte Menschen nutzen für sich selbst den Begriff Behindert (mit großem B). Andere nutzen das Synonym beeinträchtigt, wieder andere bevorzugen Menschen mit Behinderung.

Da Behinderung oft direkt mit Abwertung und Diskriminierung verbunden ist, braucht es eine neutralere Bezeichnung, die Unterschiede wertfrei beschreibt. Ähnlich wie der Begriff Klasse, der soziale Unterschiede darstellt, ohne sie automatisch zu bewerten, verweist (Nicht-)Behinderung darauf, dass die Grenzen zwischen behindert und nicht-behindert durch gesellschaftliche Normen festgelegt werden. Dadurch wird die Vielfalt menschlicher Erfahrungen und Fähigkeiten ohne Wertung anerkannt.

Laut der UN-Behindertenkonvention von 2008 hat jedes Kind ein Recht auf Regelbeschulung. Die Exklusion beeinträchtigter Kinder in Sonder- oder Förderschulen gegen deren Willen, ist der Konvention nach menschenfeindlich.

Aber wie können pädagogische Fachkräfte alle Lernenden, mit ihren individuellen Fähigkeiten inkludieren?

In unserer Online-Fortbildung "Selbstbestimmung inklusiv(e)" geben wir einen Einblick in inklusive Lehre und schnüren einen anwendungsorientierten Werkzeugkoffer für den pädagogischen Alltag.

Unsere Bildungsmaterialien sind inklusiv gestaltet, also für alle Lernorte anwendbar. Das umfangreiche Begleitmaterial gibt unter anderem Hintergrundinformationen hinsichtlich inklusiver Pädagogik und ad hoc Möglichkeiten zur Inklusion aller Lernenden in die Methodenanwendung. Denn einmal ehrlich: Sind nicht alle Lerngruppen in sich divers?

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